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Das argumentum ad ignorantiam (lateinisch für „Argument, das an das Nichtwissen appelliert“) ist ein logischer Fehlschluss, bei dem eine These für falsch erklärt wird, allein weil sie bisher nicht bewiesen werden konnte, bzw. eine These für richtig erklärt wird, allein weil sie bisher nicht widerlegt werden konnte. Der Fehlschluss wird ohne Sachargumente gezogen. Der so Argumentierende sieht seine mangelnde Vorstellungskraft oder sein Unwissen als hinreichend für die Widerlegung bzw. Bestätigung einer These an.
Eine Abwandlung davon ist das „Argument aus persönlichem Unglauben“: Der Umstand, dass eine These subjektiv als unglaublich oder unwahrscheinlich erscheint, wird als hinreichend für die Zurückweisung einer These angesehen, an deren Stelle eine andere, subjektiv bevorzugte als zutreffend gesetzt wird.
Beide Argumente haben gewöhnlich das folgende Schema gemeinsam: Eine Person betrachtet das Fehlen von Evidenz für eine Behauptung (oder, alternativ, betrachtet ihre persönliche Voreingenommenheit gegenüber dieser Sichtweise) als begründende Evidenz oder Beweis dafür, dass stattdessen eine andere Behauptung wahr ist. Dies ist keine gültige Schlussweise.
Das Argument aus Unwissenheit bzw. das Argument aus persönlichem Unglauben darf nicht mit der Reductio ad absurdum verwechselt werden, welche eine gültige Methode ist, bei der ein logischer Widerspruch dazu benutzt wird, um eine These zu widerlegen.